Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB gilt für jedes unserer Geschäfte mit Ihnen

Wenn Sie Leistungen von uns in Anspruch nehmen (annehmen), die wir Ihnen in Ausnahmefällen (bspw. dringende Angelegenheiten) ohne eingereichte unterschriebene AGB erbringen, werten wir die Annahme der Leistung Ihrerseits als Akzeptierung der AGB. Sie akzeptieren in solchen Fällen automatisch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie diese noch nicht unterschrieben eingereicht haben sollten. Ausnahmen hiervon sind ausschließlich anderslautende schriftliche Vereinbarungen.

AGB-Erstfassung vom 09. Juli 2009; gültig in der überarbeiteten (zweiten) Fassung vom 12. November 2012
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§ 0
Einleitung


Grundlage dieses Vertrages sind die Grundsätze ehrbarer Kaufleute.

Zwischen dem Kunden und „René Knipschild – Custom Software Development“, nachstehend „Anbieter“ genannt, wird hiermit ein Vertrag zur Planung, Entwicklung und Lieferung einer Software, zur Planung und Umsetzung einer Software-Einrichtung beziehungsweise Durchführung einer Wirtschaftsinformatik-Beratung abgeschlossen.

§ 1
Vertragsgegenstand


I.
Vertragsgegenstand ist das vom Anbieter im Zusammenwirken mit dem Kunden zu entwickelnde und dem Kunden zur Nutzung zu überlassende Softwareprogramm beziehungsweise die Dienstleistung einer Software-Einrichtung oder -Beratung.

§ 2
Pflichten des Anbieters


I.
Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Software-Entwicklung, -Einrichtung und/oder -Beratung zu entwickeln und dieses entsprechend der vom Kunden geforderten Funktionalitäten umzusetzen.

II.
Die Software-Entwicklung, -Einrichtung und/oder -Beratung wird nach einem Konzept, nicht jedoch nach einem bis ins letzte Detail ausgeführten Pflichtenheft durchgeführt, sofern keine anderslautenden Abkommen bei Vertragsabschluss getroffen wurden.

§ 3
Pflichten des Kunden


I.
Nach der Erstellung eines kundenspezifischen Konzeptes sind spätestens diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren und etwaige weitere Vereinbarungen zu treffen, sodass der Anbieter mit der Software-Entwicklung, -Einrichtung und/oder -Beratung beginnen kann und der Kunde zur Abnahme verpflichtet ist.

II.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter die zur Erstellung der Software benötigten Daten spätestens bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.

§ 4
Fertigstellungstermin


I.
Der Fertigstellungstermin der Software wird vereinbart, wird jedoch bei vom Kunden ausgehenden erheblichen Auftragsänderungen unwirksam.

§ 5
Übergabe der Software


I.
Der Anbieter übergibt dem Kunden zum vereinbarten Fertigstellungstermin die Software, jedoch nur die zur Nutzung benötigten Teile ohne den nicht benötigten Quellcode.

II.
Desweiteren führt der Anbieter eine einmalige Einweisung in die Software durch.

§ 6
Nutzungsrechte


I.
Der Anbieter räumt dem Kunden ein ausschließliches, unbefristetes, übertragbares, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software-Entwicklung, -Einrichtung und/oder -Beratung ein. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich Veröffentlichung, jedoch keinesfalls zur Bearbeitung und Vervielfältigung.

II.
Das Urheberrecht behält der Anbieter, kein Veröffentlichungsrecht von Beratungen.

§ 7
Vereinbarungsänderungen


I.
Vereinbarungsänderungen können bei Einverständnis beider Parteien mündlich oder schriftlich erfolgen. Es gelten stets die Grundsätze ehrbarer Kaufleute.

§ 8
Abnahme


I.
Die Abnahme erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.

II.
Der Kunde ist verpflichtet die Software abzunehmen und entsprechend zu vergüten.

III.
Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine Frist zur Abnahme von einem Monat nach vereinbartem Zeitpunkt ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt und der Kunde ist entsprechend zur Vergütung verpflichtet.

§ 9
Quellcode (nicht bei Software-Einrichtung und/oder -Beratung)


I.
Der Quellcode verbleibt beim Anbieter, der sich verpflichtet, diesen sicher aufzubewahren und auf Anforderung vom Kunden nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebende Störungen an der Software unverzüglich zu beseitigen. Auf Verlangen vom Kunden hat der Anbieter den Quellcode einem vom Kunden zu benennenden Notar zu übergeben, der auf Anforderung vom Kunden diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls der Anbieter mit der nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen Mängelbeseitigung an der Software trotz schriftlicher Aufforderung vom Kunden binnen einer Frist von drei Monaten nicht erfolgreich nachkommt oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags (oder ähnliches) über das Vermögen des Anbieters gefährdet wird.

§ 10
Vergütung


I.
Die Vergütung wird schriftlich vereinbart (Angebot) und ist nach Rechnungsstellung gemäß der Rechnung zu zahlen. Der Angebotspreis ist nicht bindend.

§ 11
Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung)


I.
Der Anbieter übernimmt für das funktionsfehlerfreie Laufen der Software entsprechend der vereinbarten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von einem Jahr nach Abnahme.

II.
Kommt der Anbieter innerhalb einer Frist von drei Monaten seiner Mängelbeseitigungsverpflichtung (Fehlschlagen der Nacherfüllung) nicht nach, steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.

§ 12
Haftung


I.
Der Anbieter haftet nur für Schäden wegen Rechtsmängeln, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (außer Haftung für Körperschäden).

II.
Für leicht fahrlässige Vertragsverletzungen haftet der Anbieter nur bis zu einer Summe von 250,– €, sowie für Schäden, mit denen im Zusammenhang mit einem Softwareentwicklungsauftrag typischerweise gerechnet werden muss.

III.
Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch für Datenverluste und Folgeschäden.

IV.
Die Haftung ist auch ausgeschlossen, soweit zugunsten vom Kunden eine Versicherung besteht.

§ 13
Geheimhaltung


I.
Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm während der Vertragserfüllung bekannt gewordenen oder zugänglich gemachten Daten, Kenntnisse und Informationen von dem oder über den Kunden Verschwiegenheit zu bewahren und sie Dritten nicht zugänglich zu machen.

§ 14
Schutzrechte Dritter


I.
Werden durch die Benutzung der vom Anbieter erstellten Software durch vorsätzliche, grob fahrlässige oder unsachgemäße Erstellung Schutzrechte Dritter verletzt, hat der Anbieter auf seine Kosten nach Wahl vom Kunden diesem das Recht zur Nutzung der geschützten Programme zu verschaffen oder Software schutzfrei bei Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards zu gestalten.

II.
Haftung für Verletzung von Rechten Dritter im Falle vorsätzlicher, grob fahrlässiger oder unsachgemäßer Handlungsweise des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 15
Gerichtsstand, anwendbares Recht


I.
Auf den Vertrag ist deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts anzuwenden.

II.
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Korbach örtlich zuständig.

§ 16
Schlussbestimmungen


I.
Zusätzliche Vereinbarungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter können geschlossen werden.

II.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

10 Jahre rkCSD

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